Rechtssatz RS0116401
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116401
Entscheidungsdatum
04.05.2017
Rechtssatz
Für die Einverleibung eines Mitbenützungsrechtes ist die Einverleibungsbewilligung (Aufsandungserklärung) im Sinn des §32 Abs 1 litb GBG und §433 ABGB eines bereits bücherlich einverleibten Mitbenützungsberechtigten nicht erforderlich, solange offenkundig ist, dass beide Mitbenützungsrechte nebeneinander bestehen können und bei gesetzmäßiger Ausübung der jeweiligen Mitbenützungsrechte keine Ausschließung des bisherigen Servitutsberechtigten an der Ausübung der Servitut zu befürchten ist.Für die Einverleibung eines Mitbenützungsrechtes ist die Einverleibungsbewilligung (Aufsandungserklärung) im Sinn des §32 Absatz eins, litb GBG und §433 ABGB eines bereits bücherlich einverleibten Mitbenützungsberechtigten nicht erforderlich, solange offenkundig ist, dass beide Mitbenützungsrechte nebeneinander bestehen können und bei gesetzmäßiger Ausübung der jeweiligen Mitbenützungsrechte keine Ausschließung des bisherigen Servitutsberechtigten an der Ausübung der Servitut zu befürchten ist.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 77/02p
Entscheidungstext OGH 09.04.2002 5 Ob 77/02p
- 5 Ob 82/08g
Entscheidungstext OGH 14.07.2008 5 Ob 82/08g
Auch
- 5 Ob 235/16v
Entscheidungstext OGH 04.05.2017 5 Ob 235/16v
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116401
Zuletzt aktualisiert am
30.05.2017
Dokumentnummer
JJR_20020409_OGH0002_0050OB00077_02P0000_001