Rechtssatz RS0116614
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116614
Entscheidungsdatum
22.02.2006
Rechtssatz
Passiv klagslegitimiert im Sinne des § 1 UWG ist jeder "Störer", also auch der durch eine Konkurrenzklausel gebundene Arbeitnehmer. Dieser deliktische Anspruch ist von jenem unmittelbar aus der Konkurrenzklausel auf Unterlassung zu unterscheiden.Passiv klagslegitimiert im Sinne des Paragraph eins, UWG ist jeder "Störer", also auch der durch eine Konkurrenzklausel gebundene Arbeitnehmer. Dieser deliktische Anspruch ist von jenem unmittelbar aus der Konkurrenzklausel auf Unterlassung zu unterscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116614
Dokumentnummer
JJR_20020527_OGH0002_008OBA00286_01V0000_001