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Rechtssatz RS0116703

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0116703

Geschäftszahl

4Ob170/02g; 4Ob256/02d

Entscheidungsdatum

25.03.2003

Rechtssatz

Die Auffassung, die Messung eines Körperwerts über die Hautoberfläche mittels Elektroden unter Zuhilfenahme eines vollautomatischen Geräts, dessen Bedienung einfach ist und keinerlei medizinisches Fachwissen voraussetzt, falle nicht unter den Ärztevorbehalt, ist mit gutem Grund vertretbar.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 170/02g
    Entscheidungstext OGH 20.08.2002 4 Ob 170/02g
  • 4 Ob 256/02d
    Entscheidungstext OGH 25.03.2003 4 Ob 256/02d
    Beisatz: Gleiches gilt für die Messung der Blutwerte unter Verwendung eines vollautomatischen Gerätes, dessen Bedienung kein medizinisches Fachwissen voraussetzt; auch wenn zur Gewinnung eines Blutstropfens ein Stich in die Fingerkuppe mit einem kugelschreiberähnlichen Gerät - allenfalls unter Zuhilfenahme des Apothekers oder seines Angestellten - erforderlich ist. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116703

Dokumentnummer

JJR_20020820_OGH0002_0040OB00170_02G0000_001