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Rechtssatz RS0116848

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0116848

Geschäftszahl

10ObS30/02p

Entscheidungsdatum

18.06.2002

Rechtssatz

Die Entstehung des Anspruchs auf Invaliditätspension zum Stichtag gemäß Paragraph 85, ASVG -das Leistungsverhältnis- ist die Grundlage für die Gewährung der Leistung. Soweit eine Leistung für einen bestimmten Zeitraum gebührt, wie etwa eine Pension, bedarf es noch der Festlegung, ab welchem Zeitpunkt diese Leistung zusteht. Das Gesetz bezeichnet diesen Zeitpunkt als Anfall der Leistung (§86 ASVG). Soweit nichts anderes bestimmt ist, fallen die sich aus den Leistungsansprüchen ergebenden Leistungen mit dem Entstehen des Anspruchs an (§86 Absatz eins, ASVG). Gesetzliche Bestimmungen können daher dazu führen, dass der Leistungsanfall vom Zeitpunkt des Entstehens des Leistungsverhältnisses abweicht vergleiche 10 ObS 331/92).

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 30/02p
    Entscheidungstext OGH 18.06.2002 10 ObS 30/02p
    Veröff: SZ 2002/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116848

Dokumentnummer

JJR_20020618_OGH0002_010OBS00030_02P0000_001