Rechtssatz RS0116869
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116869
Entscheidungsdatum
29.08.2002
Rechtssatz
Die Frage, ob ein Gewerbe industriemäßig oder nicht betrieben wird, ist eine solche der Ausübungsform. Die Qualifikation als Industriebetrieb ist nicht von der Erteilung einer darauf bezüglichen Gewerbeberechtigung - die lediglich den Gewerbeantritt erleichtert - abhängig. Auch eine "normale Gewerbeberechtigung" erfasst und erlaubt die Ausübung des Gewerbes in Form eines Industriebetriebs. Maßgebliches Kriterium für die Zuordnung als Industriebetrieb ist das zumindest überwiegende Vorliegen der in §7 Abs 1 GewO aufgezählten Merkmale. Die Industrieförmigkeit kann durch starke Ausprägung der die Produktion betreffenden Merkmale (Z 2 bis Z 6) ebenso begründet sein wie durch eine starke Ausprägung der Großbetriebscharakteristika (Z 1 und Z 7) bei zugleich schwächerer Ausprägung der die Organisation der Produktion betreffenden Merkmale. (Hier: Kaffeerösterei ist Industriebetrieb.)Die Frage, ob ein Gewerbe industriemäßig oder nicht betrieben wird, ist eine solche der Ausübungsform. Die Qualifikation als Industriebetrieb ist nicht von der Erteilung einer darauf bezüglichen Gewerbeberechtigung - die lediglich den Gewerbeantritt erleichtert - abhängig. Auch eine "normale Gewerbeberechtigung" erfasst und erlaubt die Ausübung des Gewerbes in Form eines Industriebetriebs. Maßgebliches Kriterium für die Zuordnung als Industriebetrieb ist das zumindest überwiegende Vorliegen der in §7 Absatz eins, GewO aufgezählten Merkmale. Die Industrieförmigkeit kann durch starke Ausprägung der die Produktion betreffenden Merkmale (Ziffer 2 bis Ziffer 6,) ebenso begründet sein wie durch eine starke Ausprägung der Großbetriebscharakteristika (Ziffer eins und Ziffer 7,) bei zugleich schwächerer Ausprägung der die Organisation der Produktion betreffenden Merkmale. (Hier: Kaffeerösterei ist Industriebetrieb.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116869
Dokumentnummer
JJR_20020829_OGH0002_008OBA00192_01W0000_001