Rechtssatz RS0117098
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117098
Entscheidungsdatum
25.10.2002
Rechtssatz
Ein Verstoß gegen den zweiten Satz des § 944 ABGB macht den Schenkungsvertrag nicht absolut nichtig; es liegt vielmehr ein insofern relativ nichtiges Geschäft vor, als dessen Anfechtung nur den vom Schutzzweck des § 944 zweiter Satz ABGB umfassten Personen gestattet ist.Ein Verstoß gegen den zweiten Satz des Paragraph 944, ABGB macht den Schenkungsvertrag nicht absolut nichtig; es liegt vielmehr ein insofern relativ nichtiges Geschäft vor, als dessen Anfechtung nur den vom Schutzzweck des Paragraph 944, zweiter Satz ABGB umfassten Personen gestattet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117098
Dokumentnummer
JJR_20021025_OGH0002_0010OB00133_02V0000_003