Rechtssatz RS0117235
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117235
Entscheidungsdatum
16.08.2007
Norm
EO idF EO-Nov 2000 §146 Abs1
Rechtssatz
Die in § 146 Abs 1 EO idF EO-Novelle 2000 enthaltene Aufzählung der zulässigen Änderungen der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen ist taxativ. Wurde keine der dort genannten Änderungen bewilligt oder angeordnet, sind der Zwangsversteigerung ohne weiters die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zugrunde zu legen (so bereits 3 Ob 318/01p).Die in Paragraph 146, Absatz eins, EO in der Fassung EO-Novelle 2000 enthaltene Aufzählung der zulässigen Änderungen der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen ist taxativ. Wurde keine der dort genannten Änderungen bewilligt oder angeordnet, sind der Zwangsversteigerung ohne weiters die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zugrunde zu legen (so bereits 3 Ob 318/01p).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117235
Dokumentnummer
JJR_20021218_OGH0002_0030OB00267_02I0000_001