Rechtssatz RS0117680
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117680
Entscheidungsdatum
31.03.2005
Rechtssatz
Die Aufzählung des Personenkreises in § 594 ABGB ist eine erschöpfende. Keine analoge Anwendung auf den Lebensgefährten.Die Aufzählung des Personenkreises in Paragraph 594, ABGB ist eine erschöpfende. Keine analoge Anwendung auf den Lebensgefährten.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 64/03t
Entscheidungstext OGH 28.04.2003 7 Ob 64/03t
Veröff: SZ 2003/46
- 3 Ob 233/04t
Entscheidungstext OGH 31.03.2005 3 Ob 233/04t
nur: Die Aufzählung des Personenkreises in § 594 ABGB ist eine erschöpfende. (T1); Beisatz: Keine analoge Anwendung auf den Lebensgefährten der Mutter und einen Arbeitskollegen des Bedachten. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117680
Dokumentnummer
JJR_20030428_OGH0002_0070OB00064_03T0000_001