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Rechtssatz RS0119098

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0119098

Geschäftszahl

12Os23/04

Entscheidungsdatum

17.06.2004

Rechtssatz

Das (europäische) Verbot der Doppelbestrafung nach Artikel 54, SDÜ gilt auch für zum Strafklageverbrauch führende Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaats ohne Mitwirkung eines Gerichts ein in diesem Mitgliedstaat eingeleitetes Strafverfahren einstellt, nachdem der Beschuldigte bestimmte Auflagen erfüllt und insbesondere einen bestimmten, von der Staatsanwaltschaft festgesetzten Geldbetrag entrichtet hat. Die festgelegten Auflagen müssen Sanktionscharakter haben, die Vereinbarung muss ein ausdrückliches oder stillschweigendes Schuldanerkenntnis und demzufolge ein ausdrückliches oder stillschweigendes Urteil über die Strafbarkeit des Verhaltens enthalten und darf dem Opfer und anderen Betroffenen, die gegebenenfalls zivilrechtliche Ansprüche haben, keinen Nachteil zufügen.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 23/04
    Entscheidungstext OGH 17.06.2004 12 Os 23/04

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119098

Dokumentnummer

JJR_20040617_OGH0002_0120OS00023_0400000_001