Rechtssatz RS0119341
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119341
Entscheidungsdatum
24.05.2006
Rechtssatz
Die mangelnde Geschäftsfähigkeit eines Stifters oder die fehlende Vollmacht eines Vertreters kann auch noch nach Eintragung der Privatstiftung in das Firmenbuch geltend gemacht werden. Hat die Privatstiftung mehrere Stifter, so ist bloß die Errichtung und Widmung durch den betroffenen Stifter nicht wirksam. Der Mangel wird durch die Eintragung der Privatstiftung in das Firmenbuch nicht geheilt.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 166/04z
Entscheidungstext OGH 12.08.2004 1 Ob 166/04z
Veröff: SZ 2004/124
- 6 Ob 78/06y
Entscheidungstext OGH 24.05.2006 6 Ob 78/06y
nur: Der Mangel wird durch die Eintragung der Privatstiftung in das Firmenbuch nicht geheilt. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119341
Dokumentnummer
JJR_20040812_OGH0002_0010OB00166_04Z0000_001