Rechtssatz RS0119375
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119375
Entscheidungsdatum
06.04.2006
Rechtssatz
Auch der Einsatz eines auf einem LKW montierten Ladekranes zum Hochheben eines mit Arbeitern besetzten Arbeitskorbes ist vom Versicherungsschutz des § 2 Abs 1 KHVG umfasst und stellt eine Verwendung des Kfz im Sinn des § 333 Abs 3 ASVG dar.Auch der Einsatz eines auf einem LKW montierten Ladekranes zum Hochheben eines mit Arbeitern besetzten Arbeitskorbes ist vom Versicherungsschutz des Paragraph 2, Absatz eins, KHVG umfasst und stellt eine Verwendung des Kfz im Sinn des Paragraph 333, Absatz 3, ASVG dar.
Entscheidungstexte
- 8 ObA 73/03y
Entscheidungstext OGH 24.09.2004 8 ObA 73/03y
Veröff: SZ 2004/141
- 2 Ob 51/06y
Entscheidungstext OGH 06.04.2006 2 Ob 51/06y
Vgl auch; Beisatz: Hier: Kein Ausnahmefall einer Dienstgeberhaftung, weil der Unfall nicht durch das Verkehrsmittel LKW - etwa Bedienungsfehler, Fehler in der Verankerung beim Hochheben der Last, sonstiges technisches Gebrechen des LKWs oder des Krans oä -, sondern ausschließlich durch das Ausbrechen der Verschraubung am vom LKW als Kran hochgehobenen Bauelement eingetreten ist. (T1)
Schlagworte
Kraftfahrzeug; Auto
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119375
Dokumentnummer
JJR_20040924_OGH0002_008OBA00073_03Y0000_001