Rechtssatz RS0119885
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119885
Entscheidungsdatum
24.05.2005
Norm
ABGB §1295 Ia9
BVergG 2002 §104
Rechtssatz
Die Frage, ob technische Änderungen einer geplanten Bauführung eine Neuausschreibung notwendig machen, ist eine Rechtsfrage. Machen es die technischen Änderungen notwendig, über eine Änderung des Angebots in wesentlichen Punkten zu verhandeln, um den Auftrag aufgrund der Ergebnisse des ersten Vergabeverfahrens erteilen zu können, so kann der Ausschreibende die davon betroffenen Arbeiten neu ausschreiben, auch wenn es grundsätzlich möglich wäre, das Angebot im Verhandlungsweg den geänderten Erfordernissen anzupassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119885
Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008
Dokumentnummer
JJR_20050524_OGH0002_0040OB00086_05H0000_001