Rechtssatz RS0120182
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0120182
Entscheidungsdatum
12.06.2006
Rechtssatz
Erfordern vermehrte Bedürfnisse die Anschaffung eines Automatikfahrzeuges, weil der Geschädigte sein (altes) Auto mit Schaltgetriebe nicht mehr bedienen kann, dann ist er nicht gehalten, ein Gebrauchtfahrzeug zu erwerben. Da der Geschädigte aber durch die Ersatzleistung nicht bereichert werden soll, muss er sich in sinngemäßer Anwendung des zu § 1332 ABGB entwickelten Prinzips („Neu für alt") einen Abzug von den Anschaffungskosten gefallen lassen. Der hier zu berücksichtigende Vorteil des Geschädigten liegt darin, dass ihm das neue Fahrzeug eine über die Restlebensdauer seines alten Fahrzeuges hinausreichende Gebrauchsmöglichkeit bietet.Erfordern vermehrte Bedürfnisse die Anschaffung eines Automatikfahrzeuges, weil der Geschädigte sein (altes) Auto mit Schaltgetriebe nicht mehr bedienen kann, dann ist er nicht gehalten, ein Gebrauchtfahrzeug zu erwerben. Da der Geschädigte aber durch die Ersatzleistung nicht bereichert werden soll, muss er sich in sinngemäßer Anwendung des zu Paragraph 1332, ABGB entwickelten Prinzips („Neu für alt") einen Abzug von den Anschaffungskosten gefallen lassen. Der hier zu berücksichtigende Vorteil des Geschädigten liegt darin, dass ihm das neue Fahrzeug eine über die Restlebensdauer seines alten Fahrzeuges hinausreichende Gebrauchsmöglichkeit bietet.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 104/05s
Entscheidungstext OGH 01.09.2005 2 Ob 104/05s
Veröff: SZ 2005/123
- 2 Ob 89/06m
Entscheidungstext OGH 12.06.2006 2 Ob 89/06m
Vgl auch; Beisatz: Weil der Geschädigte aufgrund der bisherigen Nutzung des Firmenfahrzeuges nicht über einen eigenen PKW verfügte, ist jene Benutzung des PKW zu privaten Zwecken, welche Dienstgeber in der Branche des früheren Arbeitgebers ihren Außendienstmitarbeitern gestatten, mit der Nutzungsintensität nach dem Schadensfall zu vergleichen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120182
Dokumentnummer
JJR_20050901_OGH0002_0020OB00104_05S0000_001