Rechtssatz RS0120511
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0120511
Entscheidungsdatum
20.02.2019
Rechtssatz
Bei Kaufverträgen, bei denen auf Verkäufer- und Käuferseite nur jeweils eine Person beteiligt ist, die zwei Liegenschaftsanteile um einen Pauschalpreis verkauft bzw kauft, steht eine mangelnde Bestimmtheit des Kaufpreises der Eintragung im Grundbuch nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120511
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2019
Dokumentnummer
JJR_20060124_OGH0002_0050OB00005_06F0000_001