Rechtssatz RS0121111
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121111
Entscheidungsdatum
22.01.2008
Rechtssatz
Berechtigter iSd § 76 UrhG ist der Hersteller eines Schallträgers. Dies ist jene natürliche oder juristische Person, die die mit der Schallträgerherstellung verbundenen organisatorischen, wirtschaftlichen und technischen Leistungen erbringt. Wer auf solche Weise die Erstfixierung der Aufnahme (Masterband) vornimmt, dem entstehen die Rechte des Schallträgerherstellers originär.Berechtigter iSd Paragraph 76, UrhG ist der Hersteller eines Schallträgers. Dies ist jene natürliche oder juristische Person, die die mit der Schallträgerherstellung verbundenen organisatorischen, wirtschaftlichen und technischen Leistungen erbringt. Wer auf solche Weise die Erstfixierung der Aufnahme (Masterband) vornimmt, dem entstehen die Rechte des Schallträgerherstellers originär.
Schlagworte
Rechtssatz ergänzt am 13.2.2008 (letzter Satz).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121111
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011
Dokumentnummer
JJR_20060809_OGH0002_0040OB00135_06S0000_001