Rechtssatz RS0121491
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121491
Entscheidungsdatum
26.08.2008
Rechtssatz
Welche Auswirkungen eine (bereits erfolgte oder bloß mögliche) Nichtigerklärung des Gebrauchsmusters auf die Pflicht zur Zahlung des Lizenzentgelts hat, ist durch Auslegung der Lizenzvereinbarung zu ermitteln. Sie wird im Regelfall zu keinem rückwirkenden Wegfall der Zahlungspflicht führen, weil der Lizenznehmer bis zur Nichtigerklärung tatsächlich den Schutz der Lizenz genießt und gegenüber Dritten Unterlassungsansprüche geltend machen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121491
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2012
Dokumentnummer
JJR_20060928_OGH0002_0040OB00128_06M0000_001