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Rechtssatz RS0121492

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0121492

Geschäftszahl

4Ob128/06m

Entscheidungsdatum

28.09.2006

Rechtssatz

Auch eine Regelung im Lizenzvertrag, wonach dieser längstens bis zum „Erlöschen" des Gebrauchsmusters abgeschlossen wurde, führt zu keinem rückwirkenden Entfall des Entgeltanspruches bei Nichtigerklärung des Gebrauchsmusters. Denn diese Bestimmung kann auch so gedeutet werden, dass die Bindung an den Vertrag erst dann wegfallen soll, wenn der Gebrauchsmusterschutz faktisch erlischt. Eine (bloß fiktive) Rückwirkung der Nichtigerklärung kann bei ergänzender Vertragsauslegung dem faktischen Erlöschen nicht gleichgehalten werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 128/06m
    Entscheidungstext OGH 28.09.2006 4 Ob 128/06m
    Veröff: SZ 2006/142

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121492

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009

Dokumentnummer

JJR_20060928_OGH0002_0040OB00128_06M0000_002