Rechtssatz RS0121531
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121531
Entscheidungsdatum
17.10.2006
Rechtssatz
Frustrierte Kapitaleinsätze eines Kreditunternehmens, die der gewerbsmäßigen Abwicklung von Geschäften im Zuge des Vertriebs von Anleihen dienen, sind vom Schutzzweck des § 69 BWG nicht umfasst.Frustrierte Kapitaleinsätze eines Kreditunternehmens, die der gewerbsmäßigen Abwicklung von Geschäften im Zuge des Vertriebs von Anleihen dienen, sind vom Schutzzweck des Paragraph 69, BWG nicht umfasst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121531
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009
Dokumentnummer
JJR_20061017_OGH0002_0010OB00142_06Y0000_001