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Rechtssatz RS0121776

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0121776

Geschäftszahl

6Ob256/06z

Entscheidungsdatum

18.01.2007

Rechtssatz

Ein Verlag haftet Käufern eines Druckwerks gegenüber für Schäden, die durch dessen inhaltliche Unrichtigkeit verursacht wurden, (nur) dann, wenn inhaltliche Richtigkeit zugesichert war - diese Zusicherung kann sich bei einer Anleitung schon aus der besonderen Art des Druckwerks und dem von beiden Vertragsteilen bei Kaufabschluss als selbstverständlich zugrunde gelegten Verwendungszweck ergeben.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 256/06z
    Entscheidungstext OGH 18.01.2007 6 Ob 256/06z
    Beisatz: Hier: In concreto liegt eine derartige (konkludente) Zusicherung wegen des Hinweises, dass alle Angaben ohne Gewähr erfolgten, nicht vor. (T1); Veröff: SZ 2007/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121776

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2009

Dokumentnummer

JJR_20070118_OGH0002_0060OB00256_06Z0000_002