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Rechtssatz RS0122067

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0122067

Geschäftszahl

4Ob44/07k

Entscheidungsdatum

23.04.2007

Rechtssatz

Stehen ein Unternehmen und ein Geldgeber in ständiger Geschäftsbeziehung zur Drittfinanzierung von Kaufverträgen, so treffen das Unternehmen Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Geldgeber. Insbesondere hat es die Anbahnung von Finanzierungsverträgen zu unterlassen, bei denen von vornherein Einwendungen iSv Paragraph 18, KSchG zu erwarten sind. Bei schuldhafter Verletzung dieser Verpflichtung hat das Unternehmen den Geldgeber so zu stellen, wie wenn der Finanzierungsvertrag nicht geschlossen worden wäre (Haftung für das Vertrauensinteresse).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 44/07k
    Entscheidungstext OGH 23.04.2007 4 Ob 44/07k
    Veröff: SZ 2007/62

Schlagworte

drittfinanzierter Kauf

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122067

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2009

Dokumentnummer

JJR_20070423_OGH0002_0040OB00044_07K0000_003