Rechtssatz RS0122101
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122101
Entscheidungsdatum
23.04.2007
Rechtssatz
Allein ein behaupteter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bildet - für sich betrachtet - keinen Vermögenswert einer im Firmenbuch nach Beendigung der Liquidation gelöschten GmbH, der die Annahme deren durch die Löschung indizierten Vermögenslosigkeit ausschließen könnte.
Schlagworte
Parteifähigkeit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122101
Zuletzt aktualisiert am
10.12.2009
Dokumentnummer
JJR_20070423_OGH0002_0040OB00213_06M0000_001