Rechtssatz RS0122102
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122102
Entscheidungsdatum
23.04.2007
Rechtssatz
Der potenzielle Anspruch einer GmbH auf Ersatz der Verfahrenskosten durch den Prozessgegner bildet jedenfalls dann einen die Annahme deren Vollbeendigung ausschließenden Vermögenswert, wenn die Gesellschaft den ihrem allfälligen Kostenersatzanspruch zugrunde liegenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und Widerrufsanspruch noch vor ihrer Auflösung einklagte.
Schlagworte
Parteifähigkeit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122102
Zuletzt aktualisiert am
10.12.2009
Dokumentnummer
JJR_20070423_OGH0002_0040OB00213_06M0000_002