Rechtssatz RS0122145
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122145
Entscheidungsdatum
31.01.2013
Rechtssatz
Erhöht der Hälftegesellschafter einer GmbH deren Stammkapital entgegen einer mit dem zweiten Gesellschafter getroffenen Treuhandvereinbarung, kann letzterer Naturalrestitution durch Kapitalherabsetzung auf dem durch das GmbHG vorgezeichneten Weg begehren.
Entscheidungstexte
- 9 Ob 138/06v
Entscheidungstext OGH 09.05.2007 9 Ob 138/06v
Veröff: SZ 2007/70
- 6 Ob 244/12v
Entscheidungstext OGH 31.01.2013 6 Ob 244/12v
Vgl; Beisatz: Der Treubruch des Beklagten führt zu einem Anspruch auf Rückgängigmachung der Kapitalerhöhung und subsidiär zu einem Anspruch auf Verschaffung einer Einflussposition in der Gesellschaft, die einem Hälfteanteil entspricht. Auch ein Anspruch auf entgangenen Gewinnanteil wäre allenfalls denkbar. Ein Rückgriff auf den Substanzwert des Unternehmens ist in der vorliegenden Konstellation für die Schadensberechnung ungeeignet. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122145
Zuletzt aktualisiert am
03.04.2013
Dokumentnummer
JJR_20070509_OGH0002_0090OB00138_06V0000_001