Rechtssatz RS0122604
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122604
Entscheidungsdatum
16.10.2007
Rechtssatz
Das Grundbuchsgericht trifft bei der Verbücherung der Abhandlungsergebnisse keine Rechtsfürsorgepflicht für pflegebefohlene Noterben. Begehrt der Erbe auf Grund einer rechtskräftigen Einantwortungsurkunde die Einverleibung seines Eigentums, hat daher das Grundbuchsgericht nicht zu prüfen, ob ein rechtswirksamer Verzicht des pflegebefohlenen Noterben auf die bücherliche Sicherstellung seiner Ansprüche vorliegt oder seine Ansprüche bereits beglichen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122604
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2011
Dokumentnummer
JJR_20071016_OGH0002_0050OB00215_07I0000_001