Rechtssatz RS0122887
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122887
Entscheidungsdatum
11.12.2007
Rechtssatz
Eine nach dem Mietvertrag unzulässige Weitergabe des Bestandobjekts durch den Liquidator einer insolventen GmbH, die gegen dessen Abwicklungsverpflichtung nach § 90 GmbHG iVm § 149 HGB (UGB) verstößt, kann der Räumungsklage des Vermieters gegen den Nutzer nicht entgegengehalten werden, wenn der Nutzer die Pflichtverletzung des Liquidators kannte und die damit verbundene Schädigung des Vermieters in Kauf nahm.Eine nach dem Mietvertrag unzulässige Weitergabe des Bestandobjekts durch den Liquidator einer insolventen GmbH, die gegen dessen Abwicklungsverpflichtung nach Paragraph 90, GmbHG in Verbindung mit Paragraph 149, HGB (UGB) verstößt, kann der Räumungsklage des Vermieters gegen den Nutzer nicht entgegengehalten werden, wenn der Nutzer die Pflichtverletzung des Liquidators kannte und die damit verbundene Schädigung des Vermieters in Kauf nahm.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122887
Dokumentnummer
JJR_20071211_OGH0002_0040OB00207_07F0000_001