Rechtssatz RS0123402
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123402
Entscheidungsdatum
27.03.2008
Rechtssatz
Einem Zwischenfeststellungsantrag fehlt es an der ebenfalls von Amts wegen zu prüfenden Zulässigkeitsvoraussetzung der Präjudizialität für die Entscheidung im Hauptverfahren, wenn dieses wegen des Prozesshindernisses der rechtskräftig entschiedenen Sache mit einem nicht sanierbaren Nichtigkeitsgrund behaftet ist, der zwingend zur Zurückweisung der Klage führen muss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123402
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008
Dokumentnummer
JJR_20080327_OGH0002_0020OB00071_07S0000_001