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Rechtssatz RS0123873

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0123873

Geschäftszahl

2Ob77/08z

Entscheidungsdatum

29.05.2008

Rechtssatz

Feststellungen, dass dem Bewohner ein bestimmtes Medikament in Fällen verabreicht wird, in denen seine Aggressionsausbrüche zu einem derart hohen Grad der Gefährdung seiner Person führen, dass die freiheitsbeschränkende Maßnahme zur Gefahrenabwehr unerlässlich und geeignet und durch Gefährdung durch gelindere Maßnahmen nicht abwendbar ist, und dass das Medikament nur angewendet wird, soweit dies zu Erreichung des gewünschten Ziels, nämlich das Leid des Bewohners zu lindern und ihn zu beruhigen tatsächlich erforderlich ist, sind hinreichend. Eingehenderer Feststellungen zu Eignung, Dauer und Intensität der Verabreichung des Medikaments bedarf es nicht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 77/08z
    Entscheidungstext OGH 29.05.2008 2 Ob 77/08z
    Beisatz: Hier: Narkotikum Nalbufine. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123873

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008

Dokumentnummer

JJR_20080529_OGH0002_0020OB00077_08Z0000_007