Rechtssatz RS0123931
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123931
Entscheidungsdatum
14.03.2013
Rechtssatz
Ist eine Nebenfahrbahn gegenüber dem einmündenden Radweg durch das vor dem Radweg aufgestellte Zeichen „Vorrang geben" abgewertet, dann hat der vom Radweg kommende Radfahrer schon gemäß § 19 Abs 4 StVO den Vorrang. Auf das Vorrangverhältnis der in § 19 Abs 6 bis 6b StVO genannten Verkehrsflächen untereinander kommt es in diesem Fall nicht mehr an. Allerdings muss der Radfahrer auf Grund der aus einer solchen schwierig zu beurteilenden Vorrangsituation resultierenden unklaren Verkehrslage in Annäherung an die Kreuzung aufmerksam in Richtung der Nebenfahrbahn schauen.Ist eine Nebenfahrbahn gegenüber dem einmündenden Radweg durch das vor dem Radweg aufgestellte Zeichen „Vorrang geben" abgewertet, dann hat der vom Radweg kommende Radfahrer schon gemäß Paragraph 19, Absatz 4, StVO den Vorrang. Auf das Vorrangverhältnis der in Paragraph 19, Absatz 6 bis 6 b StVO genannten Verkehrsflächen untereinander kommt es in diesem Fall nicht mehr an. Allerdings muss der Radfahrer auf Grund der aus einer solchen schwierig zu beurteilenden Vorrangsituation resultierenden unklaren Verkehrslage in Annäherung an die Kreuzung aufmerksam in Richtung der Nebenfahrbahn schauen.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 40/08h
Entscheidungstext OGH 26.06.2008 2 Ob 40/08h
Beisatz: Hier: Verschuldensteilung im Verhältnis von 3:1 zugunsten des Radfahrers. (T1)
- 2 Ob 233/08s
Entscheidungstext OGH 29.04.2009 2 Ob 233/08s
Vgl
- 2 Ob 135/11h
Entscheidungstext OGH 19.01.2012 2 Ob 135/11h
Vgl auch
- 2 Ob 239/12d
Entscheidungstext OGH 14.03.2013 2 Ob 239/12d
Vgl; nur: Der Radfahrer muss auf Grund der aus einer schwierig zu beurteilenden Vorrangsituation resultierenden unklaren Verkehrslage in Annäherung an die Kreuzung aufmerksam in Richtung der Nebenfahrbahn schauen. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123931
Zuletzt aktualisiert am
08.07.2013
Dokumentnummer
JJR_20080626_OGH0002_0020OB00040_08H0000_002