Rechtssatz RS0123938
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123938
Entscheidungsdatum
24.11.2020
Rechtssatz
Geschwistern eines Getöteten kann bei entsprechender Intensität der Gefühlsbeziehung auch dann ein Trauerschmerzengeldanspruch zustehen, wenn keine Haushaltsgemeinschaft zwischen ihnen bestanden hat. Umso eher kann ein solcher Trauerschmerzengeldanspruch bestehen, wenn es zwischen Geschwistern eine Haushaltsgemeinschaft gegeben hat.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 55/08i
Entscheidungstext OGH 26.06.2008 2 Ob 55/08i
- 10 Ob 81/08x
Entscheidungstext OGH 09.09.2008 10 Ob 81/08x
Vgl auch
- 6 Ob 103/19v
Entscheidungstext OGH 24.09.2019 6 Ob 103/19v
Beisatz: Hier: Zweijähriges Geschwisterkind. (T1)
- 10 Ob 41/20g
Entscheidungstext OGH 24.11.2020 10 Ob 41/20g
Beisatz: Hier: Tod eines von drei nicht mehr in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden, erwachsenen Geschwistern bei einem Lawinenunglück; herzliche und innige Beziehung zwischen dem Verstorbenen und seinen Geschwistern auch nach Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft; regelmäßiger Kontakt; gemeinsame Urlaube; Geschwister durch frühen Tod der Mutter „zusammengeschweißt“ = intensive Gefühlsgemeinschaft. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123938
Zuletzt aktualisiert am
03.02.2021
Dokumentnummer
JJR_20080626_OGH0002_0020OB00055_08I0000_003