Rechtssatz RS0123991
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123991
Entscheidungsdatum
09.07.2008
Rechtssatz
Auch die erfolgreiche Anfechtung einer Zession nach der KO während des bereits vor Rechtskraft des Rechtsgestaltungsurteils anhängigen Prozesses zwischen dem Zessionar und dem Zessus stellt einen Fall des § 234 ZPO dar.Auch die erfolgreiche Anfechtung einer Zession nach der KO während des bereits vor Rechtskraft des Rechtsgestaltungsurteils anhängigen Prozesses zwischen dem Zessionar und dem Zessus stellt einen Fall des Paragraph 234, ZPO dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123991
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2012
Dokumentnummer
JJR_20080709_OGH0002_0070OB00049_08V0000_001