Rechtssatz RS0124228
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124228
Entscheidungsdatum
14.08.2008
Rechtssatz
In der Praxis wird der Nachweis über die Zustimmung des Koordinators zu seiner Bestellung durch dessen Gegenzeichnung eines diesbezüglichen schriftlichen Auftrags erfolgen. Das Kriterium der nachweislichen Zustimmung wird aber auch durch andere Beweismittel erbracht werden können, selbst die schlüssige Zustimmung des Koordinators zu seiner schriftlichen Bestellung ist ausreichend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124228
Zuletzt aktualisiert am
24.01.2009
Dokumentnummer
JJR_20080814_OGH0002_0020OB00162_08Z0000_010