Rechtssatz RS0124573
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124573
Entscheidungsdatum
10.07.2012
Rechtssatz
Beauftragt ein Produktionsunternehmen einen Verpackungshersteller mit der Erzeugung von Verpackungen, die mit dem Kennzeichen eines Dritten versehen werden sollen, so ist der Verpackungshersteller im Allgemeinen nicht verpflichtet, eine Erklärung des Dritten zur Rechtmäßigkeit der Kennzeichennutzung einzuholen. Eine Prüfpflicht, deren Verletzung eine lauterkeits- oder immaterialgüterrechtliche Gehilfenhaftung begründen könnte, besteht nur in Ausnahmefällen.
Entscheidungstexte
- 17 Ob 34/08m
Entscheidungstext OGH 24.02.2009 17 Ob 34/08m
- 4 Ob 117/12b
Entscheidungstext OGH 10.07.2012 4 Ob 117/12b
Vgl auch; Beisatz: Hier: „Mustersammlung für Wirtschaftstreuhänder“. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124573
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2012
Dokumentnummer
JJR_20090224_OGH0002_0170OB00034_08M0000_001