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Rechtssatz RS0124794

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0124794

Geschäftszahl

2Ob205/08y

Entscheidungsdatum

20.05.2009

Rechtssatz

Es liegt nicht außerhalb aller Lebenserfahrung, dass ein Verletzter eine unfallbedingt aufgenommene Ersatztätigkeit wegen eines (wenn auch allenfalls nur subjektiv) als „unerträglich" empfundenen Arbeitsklimas oder wegen der Entscheidung, trotz der zu erwartenden Anlaufverluste ein eigenes Unternehmen zu gründen, wieder aufgibt und dadurch eine Einkommenseinbuße erleidt. Dieser Geschehensablauf ist nicht so außergewöhnlich, dass dessen Adäquanz in Frage gestellt werden müsste.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124794

Im RIS seit

19.06.2009

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2012

Dokumentnummer

JJR_20090520_OGH0002_0020OB00205_08Y0000_001