Rechtssatz RS0124871
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124871
Entscheidungsdatum
16.04.2009
Rechtssatz
Der Plattformbetreiber schafft durch die Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen den rechtlichen Rahmen einer Online-Versteigerung, ohne den diese nicht durchführbar wäre. Der Klauselkatalog enthält zwar überwiegend Bestimmungen, die das Rechtsverhältnis zwischen dem Plattformbetreiber und den Nutzern (das Nutzungsverhältnis) betreffen. Er stellt aber auch das Rechtsverhältnis zwischen den Einlieferern und den Bietern (das Marktverhältnis) betreffende Regelungen bereit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124871
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009
Dokumentnummer
JJR_20090416_OGH0002_0020OB00137_08Y0000_004