Rechtssatz RS0124966
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124966
Entscheidungsdatum
09.06.2009
Norm
BPrBG §3 Abs2
EG Amsterdam Art28
EG Amsterdam Art30
EG Amsterdam Art151
Rechtssatz
Nach der Entscheidung des EuGH C-531/07 stellt eine nationale Regelung, die Importeueren deutschsparachiger Bücher untersagt, einen vom Verleger im Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Letztverkaufspreis zu unterschreiten, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art 28 EG dar. Sie kann weder durch Art 30 oder Art 151 EG noch durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden.Nach der Entscheidung des EuGH C-531/07 stellt eine nationale Regelung, die Importeueren deutschsparachiger Bücher untersagt, einen vom Verleger im Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Letztverkaufspreis zu unterschreiten, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Artikel 28, EG dar. Sie kann weder durch Artikel 30, oder Artikel 151, EG noch durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124966
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009
Dokumentnummer
JJR_20090609_OGH0002_0040OB00098_09D0000_001