Rechtssatz RS0125546
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125546
Entscheidungsdatum
16.12.2009
Rechtssatz
Das Kündigungsrecht des Urhebers oder Leistungsschutzberechtigten nach § 31 Abs 2 UrhG (gegebenenfalls iVm § 67 Abs 2 UrhG) kann nicht dadurch umgangen werden, dass dem Werknutzungsberechtigten für den Fall der Kündigung eine Option zur Verlängerung des Vertrags eingeräumt wird.Das Kündigungsrecht des Urhebers oder Leistungsschutzberechtigten nach Paragraph 31, Absatz 2, UrhG (gegebenenfalls in Verbindung mit Paragraph 67, Absatz 2, UrhG) kann nicht dadurch umgangen werden, dass dem Werknutzungsberechtigten für den Fall der Kündigung eine Option zur Verlängerung des Vertrags eingeräumt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125546
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2010
Dokumentnummer
JJR_20091216_OGH0002_0040OB00178_09V0000_001