Rechtssatz RS0125852
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125852
Entscheidungsdatum
10.07.2012
Rechtssatz
Dass der Werkbesteller Vorleistungspflichtiger der Vorschüsse ist, führt nicht dazu, dass er insoweit das Preisminderungsrecht nicht mit Einrede, sondern mit Klage geltend machen müsste, macht doch das Gesetz die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten nicht von der Erfüllung der eigenen Verbindlichkeit abhängig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125852
Zuletzt aktualisiert am
15.02.2013
Dokumentnummer
JJR_20100413_OGH0002_0100OB00010_10H0000_001