Rechtssatz RS0126306
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126306
Entscheidungsdatum
15.09.2010
Rechtssatz
Die Forderung des Aufstellers eines Warenautomaten gegenüber dem Betriebsinhaber auf Ausfolgung seines "Gewinnanteils" unterliegt nicht der kurzen Verjährung des § 1486 Z 1 ABGB.Die Forderung des Aufstellers eines Warenautomaten gegenüber dem Betriebsinhaber auf Ausfolgung seines "Gewinnanteils" unterliegt nicht der kurzen Verjährung des Paragraph 1486, Ziffer eins, ABGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126306
Zuletzt aktualisiert am
15.12.2010
Dokumentnummer
JJR_20100915_OGH0002_0020OB00217_09I0000_004