Rechtssatz RS0126678
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126678
Entscheidungsdatum
27.01.2011
Rechtssatz
Der auf den Todesfall beschenkte Erbe kann, solange die Separation nicht aufgehoben wurde, nicht mehr selbständig über eine zum Nachlass gehörende Liegenschaft verfügen und zwar unabhängig davon, ob er bereits Eigentum erworben hat. Eines bücherlichen Veräußerungs- und Belastungsverbots bedarf es somit nach Anmerkung der Separation im Grundbuch nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126678
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2022
Dokumentnummer
JJR_20110127_OGH0002_0020OB00148_10V0000_001