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Entscheidung 2 Ob 148/10v×

Entscheidung 2 Ob 148/10v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007843 Rechtssatz 15.01.1986Zivilrecht
Schenkungen auf den Todesfall sind der Ausmessung des Pflichtteiles zugrundezulegen (JBl 1981,593); Vermögenswerte, die Gegenstand einer Schenkung auf den Todesfall waren, sind daher jedenfalls in das Verlassenschaftsinventar aufzunehmen.
RS0008164 Rechtssatz 12.07.1937Zivilrecht
Die Bestellung eines Absonderungskurators ändert nichts an der ausschließlichen Berechtigung des Erben zur gesetzlichen Vertretung der Verlassenschaft.
RS0008167 Rechtssatz 31.08.1983Zivilrecht
Nach herrschender Ansicht hat der Erbe, der sein Erbrecht hinreichend ausgewiesen hat, ein subjektives Recht auf Einräumung der Verwaltung des Nachlasses.
RS0008208 Rechtssatz 04.12.1950Zivilrecht
Nach der Einantwortung kann eine Separation nicht mehr bewilligt werden. Die Überlassung der Verwaltung schließt die Separation nicht aus, die Separation hat vielmehr umgekehrt die Rechtsfolge, dass die Überlassung der Verwaltung erlischt.
RS0008227 Rechtssatz 12.10.1978Zivilrecht
Die den erbserklärten Erben überlassene Besorgung und Verwaltung des Nachlasses wird nur durch die rechtskräftige Anordnung der Nachlassabsonderung hinfällig. Die bloße Sicherstellung eines privilegierten Legats berührt hingegen die den Erben überlassene Be …
RS0008318 Rechtssatz 04.07.1978Zivilrecht
Die Absonderung des Nachlasses dauert gegebenenfalls auch noch über die Einantwortung hinaus.
RS0013055 Rechtssatz 31.07.1984Zivilrecht
Der Erbe kann die aus dem Nachlass stammende Liegenschaftshälfte nicht veräußern, auch wenn er durch die Einantwortung Eigentum erworben hat, solange die Nachlassabsonderung nicht aufgehoben ist.
RS0013063 Rechtssatz 04.07.1978Zivilrecht
Mit der Nachlassabsonderung soll erreicht werden, dass das vom Vermögen der Erben abgesondert verwaltete Sondervermögen ausschließlich zur Befriedigung der Absonderungsgläubiger dient.
RS0013073 Rechtssatz 13.01.1976Zivilrecht
Das Recht auf Absonderung des Nachlasses bezweckt nicht nur, das Verlassenschaftsvermögen dem Zugriff der Gläubiger des Erben zu entziehen, sondern es schlechthin gegen alle Gefahren zu sichern, die sich aus der tatsächlichen Verfügungsgewalt der Erben erge …
RS0013079 Rechtssatz 10.10.1958Zivilrecht
Der Verlassenschaftsgläubiger kann nicht die Ausscheidung eines bestimmten Nachlassbestandteiles - seien es Mobilien oder Immobilien -, sondern nur die Absonderung der ganzen Verlassenschaft vom Vermögen des Erben verlangen.
RS0013085 Rechtssatz 25.08.1992Zivilrecht
Die Nachlassseparation zugunsten von Noterben kann auch Liegenschaften umfassen, die dem Erben nicht vererbt, sondern auf den Todesfall geschenkt wurden.
RS0013094 Rechtssatz 24.11.1976Zivilrecht
Die vorgenommene Absonderung dauert noch über die Einantwortung bis zur Sicherstellung oder Befriedigung des Absonderungsgläubigers hinaus fort, so dass die Einantwortung in der Regel erfolgen kann, ohne dass die Beendigung der Absonderung abgewartet werden …
RS0013096 Rechtssatz 09.09.1964Zivilrecht
Grundbücherliche Anmerkung der Verlassenschaftsseparation und der Bestellung eines Separationskurators zulässig ( s. Bartsch, 7 . Aufl. S. 530, 531, Anm 4 lit a GlUNF 1378, ferner Weiß in Klang 2 III S. 1024 VI c ).
RS0013100 Rechtssatz 12.12.1951Zivilrecht
Der Absonderungskurator nach § 812 ABGB hat nur die Vermengungsgefahr abzuwehren. Hingegen ist es nicht seine Aufgabe, die Verlassenschaft in Rechtsstreitigkeiten und Exekutionen zu vertreten.
RS0013109 Rechtssatz 04.09.1958Zivilrecht
Die Absonderung des Nachlasses kann durch Sicherstellung durch den Antragstellers abgewendet werden.
RS0103393 Rechtssatz 30.04.1996Zivilrecht
Auf den Todesfall Beschenkte sind den Vermächtnisnehmern gleichzuhalten. Die Pflichtteilsberechtigten können daher auch den auf den Todesfall Beschenkten nicht direkt klagen. Die geschenkten, dem Beschenkten noch nicht übergebenen Sachen sind Teil des Nachl …
RS0103394 Rechtssatz 30.04.1996Zivilrecht
Die geschenkten, dem Beschenkten noch nicht übergebenen Sachen sind Teil des Nachlassvermögens; sie gehen mit dem Tod des Erblassers nicht ohne Übergabe in das Eigentum des Beschenkten über. Bei Liegenschaften ist zum Eigentumserwerb des Beschenkten die Ein …
RS0105648 Rechtssatz 26.07.1996Zivilrecht
Die Absonderung soll allen denkbaren Gefahren vorbeugen.
RS0112437 Rechtssatz 28.09.1999Zivilrecht
Auf den Todesfall Beschenkte sind den Vermächtnisnehmern gleichzuhalten. Sie sind daher im Regelfall für eine Pflichtteilsklage nicht passiv legitimiert (SZ 69/108). Eine Ausnahme besteht in jenen Fällen, in denen der bedingt erbserklärte Erbe den Reinnachl …
RS0122155 Rechtssatz 25.05.2007Zivilrecht
Nach Vorliegen von Erbantrittserklärungen zum gesamten Nachlass bedürfen auch Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung keiner Genehmigung mehr. Anderes gilt lediglich für Veräußerungen von Gegenständen aus dem Verlassenschaftsvermögen.
RS0123019 Rechtssatz 11.12.2007Zivilrecht
Eine beim Gerichtskommissär vor der Einantwortung zu Protokoll gegebene Vereinbarung im Sinn einer Übertragung von Nachlassliegenschaften an Zahlungs Statt zur Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen bedarf der Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts nach § 8 …
RS0123929 Rechtssatz 24.06.2008Zivilrecht
Auf Basis der durch § 810 ABGB idF des FamErbRÄG 2004 geschaffenen Rechtslage besteht kein Grund, den Begriff des ordentlichen Wirtschaftsbetriebs dahin auszulegen, dass schon allein ein Ansuchen um Anmerkung einer Veräußerungsrangordnung eine abhandlungsge …
RS0126678 Rechtssatz 27.01.2011Zivilrecht
Der auf den Todesfall beschenkte Erbe kann, solange die Separation nicht aufgehoben wurde, nicht mehr selbständig über eine zum Nachlass gehörende Liegenschaft verfügen und zwar unabhängig davon, ob er bereits Eigentum erworben hat. Eines bücherlichen Veräu …
RS0126679 Rechtssatz 27.01.2011Zivilrecht
Ein Rangordnungsbeschluss für die beabsichtigte Veräußerung einer zum abgesonderten Nachlass gehörenden Liegenschaft ist dem bestellten Separationskurator auszufolgen und nicht dem aufgrund seiner früheren Vertretungsbefugnis antragstellenden Erben.
RS0126680 Rechtssatz 27.01.2011Zivilrecht
Für einen Rekurs ist nur der einfache Einheitssatz zuzusprechen.