Rechtssatz RS0127884
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127884
Entscheidungsdatum
29.05.2012
Rechtssatz
Hält der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu Recht zurück, weil ihm fälliges Entgelt vorenthalten wird, steht ihm für die Zeit der Zurückbehaltung der Arbeitsleistung trotzdem Entgelt zu, weil die Arbeit aus Umständen unterbleibt, die auf Seite des Arbeitgebers liegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127884
Zuletzt aktualisiert am
04.06.2014
Dokumentnummer
JJR_20120529_OGH0002_009OBA00039_11T0000_001