Rechtssatz RS0127924
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127924
Entscheidungsdatum
24.04.2012
Rechtssatz
Wird ein Wohnmobil ohne Kennzeichen und ohne diesbezügliche Bewilligung gemäß § 82 Abs 2 StVO, ansonsten aber ordnungsgemäß auf einer Straße abgestellt, so begründet dieses Abstellen für sich allein keine Besitzstörung.Wird ein Wohnmobil ohne Kennzeichen und ohne diesbezügliche Bewilligung gemäß Paragraph 82, Absatz 2, StVO, ansonsten aber ordnungsgemäß auf einer Straße abgestellt, so begründet dieses Abstellen für sich allein keine Besitzstörung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127924
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2016
Dokumentnummer
JJR_20120424_OGH0002_0020OB00056_12T0000_006