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Entscheidung 2 Ob 56/12t×

Entscheidung 2 Ob 56/12t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008993 Rechtssatz 27.02.1990Zivilrecht
§ 16 ABGB ist nicht bloß Programmsatz, sondern Zentralnorm unserer Rechtsordnung, mit normativem subjektive Rechte gewährenden Inhalt. Sie anerkennt die Persönlichkeit als Grundwert. In seinem Kernbereich schützt § 16 ABGB die Menschenwürde.
RS0008996 Rechtssatz 07.09.1978Zivilrecht
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein von der Rechtsordnung als absolut anerkanntes Persönlichkeitsrecht.
RS0022946 Rechtssatz 18.09.1975Zivilrecht
Zur Frage rechtswidrigen Handelns. - Die Gefährdung absolut geschützter Rechte ist grundsätzlich verboten.
RS0023550 Rechtssatz 13.06.1978Zivilrecht
Aus § 1325 ABGB und aus den Bestimmungen des Strafgesetzbuches über strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (§§ 75 ff StGB) ergibt sich die Anerkennung des absoluten, dh einen Schutz gegen jedermann genießenden Persönlichkeitsrechtes auf Leben und körperl …
RS0023559 Rechtssatz 02.11.1972Zivilrecht
Es gibt eine allgemeine Rechtspflicht, niemand in seiner Sicherheit zu gefährden.
RS0027655 Rechtssatz 22.01.1980Zivilrecht
Durch die Vorschrift des § 82 StVO 1960 soll im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht nur die Benützung der Fahrbahn (§ 2 Abs 1 Z 2 StVO 1960), sondern auch daran anschließender Teile der Straße (§ 2 Abs 1 Z 1), etwa der …
RS0027673 Rechtssatz 22.01.1980Zivilrecht
Die §§ 82 und 83 StVO 1960 sind Schutznormen im Sinne des § 1311 ABGB, deren Zweck der Schutz der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs ist.
RS0127919 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Macht die Klägerin nicht den im Verwaltungsverfahren zu entscheidenden Anspruch des Staats auf verwaltungsrechtliche Bestrafung des Klägers wegen Verstoßes gemäß § 82 Abs 2 StVO, sondern vielmehr einen auf verschiedene Umstände gestützten zivilrechtlichen U …
RS0127920 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Von einer Hauseinfahrt kann nicht gesprochen werden, wenn die Randsteine des Gehsteigs vor einem Haustor nicht abgeschrägt sind.
RS0127921 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Das Parkverbot gemäß § 24 Abs 3 lit b StVO gilt nur auf die Breite und nur unmittelbar vor der Einfahrt.
RS0127922 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Ein nach der StVO zulässiges Parken stellt, auch wenn dieses zwangsläufig Auswirkungen auf die Parkmöglichkeiten anderer Fahrzeuge hat, jedenfalls keine Besitzstörung dar.
RS0127923 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Unter Besitzstörung versteht man jede tatsächliche Beeinträchtigung der Herrschaft.
RS0127924 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Wird ein Wohnmobil ohne Kennzeichen und ohne diesbezügliche Bewilligung gemäß § 82 Abs 2 StVO, ansonsten aber ordnungsgemäß auf einer Straße abgestellt, so begründet dieses Abstellen für sich allein keine Besitzstörung.
RS0127925 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Für einen Unterlassungsanspruch eines Verkehrsteilnehmers gegen einen anderen aufgrund dessen Verstoßes gegen eine Vorschrift der StVO besteht keine Anspruchsgrundlage. Die Ahndung von Verstößen gegen die StVO steht somit grundsätzlich den Verwaltungsbehörd …