Rechtssatz RS0128640
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128640
Entscheidungsdatum
13.01.2026
Rechtssatz
Das in § 5 Abs 4 KBGG normierte Erfordernis der mindestens zweimonatigen Bezugsdauer regelt nur den Bezugswechsel zwischen den Eltern und soll eine unangemessen kurze Bezugsdauer eines Elternteils verhindern. Hingegen wird dadurch kein Mindestverbleib und keine Mindestbezugsdauer bei einer Pflegemutter festgelegt.Das in Paragraph 5, Absatz 4, KBGG normierte Erfordernis der mindestens zweimonatigen Bezugsdauer regelt nur den Bezugswechsel zwischen den Eltern und soll eine unangemessen kurze Bezugsdauer eines Elternteils verhindern. Hingegen wird dadurch kein Mindestverbleib und keine Mindestbezugsdauer bei einer Pflegemutter festgelegt.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 14/13a
Entscheidungstext OGH 26.02.2013 10 ObS 14/13a
- 10 ObS 3/13h
Entscheidungstext OGH 26.02.2013 10 ObS 3/13h
- 10 ObS 57/13z
Entscheidungstext OGH 28.05.2013 10 ObS 57/13z
- 10 ObS 106/13f
Entscheidungstext OGH 12.09.2013 10 ObS 106/13f
nur: Das in § 5 Abs 4 KBGG normierte Erfordernis der mindestens zweimonatigen Bezugsdauer soll eine unangemessen kurze Bezugsdauer eines Elternteils verhindern. (T1)
Beisatz: Der Zweck dieser Regelung besteht darin, dass der Aufwand einer neuerlichen Prüfung, der mit der Antragstellung durch den zweiten Elternteil verbunden ist, nach Ansicht des Gesetzgebers nur gerechtfertigt ist, wenn diese Person die Leistung zumindest zwei Monate lang beansprucht. (T2)
- 10 ObS 115/13d
Entscheidungstext OGH 12.09.2013 10 ObS 115/13d
nur: Das in § 5 Abs 4 KBGG normierte Erfordernis der mindestens zweimonatigen Bezugsdauer regelt nur den Bezugswechsel zwischen den Eltern und soll eine unangemessen kurze Bezugsdauer eines Elternteils verhindern. (T3)
Beisatz: Eine generelle Ausweitung der Mindestbezugsdauer für alle Eltern geht daraus nicht hervor. (T4)
- 10 ObS 85/13t
Entscheidungstext OGH 17.12.2013 10 ObS 85/13t
nur T3; Beis wie T2
- 10 ObS 177/13x
Entscheidungstext OGH 25.02.2014 10 ObS 177/13x
Auch; Beisatz: Hier: Geburt des zweiten Kindes um 6 Tage früher als erwartet und daher 2‑Monatsfrist des § 5 Abs 4 KBGG nicht erfüllt. (T5)
- 10 ObS 73/17h
Entscheidungstext OGH 18.07.2017 10 ObS 73/17h
Auch, Beis wie T4
- 10 ObS 192/21i
Entscheidungstext OGH 24.05.2022 10 ObS 192/21i
Vgl; nur T3; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Zu § 3 Abs 5 KBGG. (T6)
- 10 ObS 73/25w
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 13.01.2026 10 ObS 73/25w
vgl; Beisatz wie T1; Beisatz wie T2
Beisatz: Hier: Block von nur 33 Tagen reicht nicht. (T7)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128640
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2026
Dokumentnummer
JJR_20130226_OGH0002_010OBS00014_13A0000_001