Rechtssatz RS0128741
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128741
Entscheidungsdatum
11.08.2015
Rechtssatz
Wird bei einem "Mietkauf" vereinbart, dass das Eigentum nach Ablauf der Mietzeit automatisch auf den Mietkäufer übergeht, dann liegt nach herrschender Ansicht ein schlichter Kaufvertrag vor, den auch die Bezeichnung als Mietkauf nicht zu einem aus Miete und Kauf zusammengesetzten Vertrag macht.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 188/11b
Entscheidungstext OGH 11.10.2012 2 Ob 188/11b
Beisatz: Die Leistungspflicht des „Vermieters“ beschränkt sich darauf, dem „Mieter“ die Sache zu übergeben und ihm unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der „Mietraten“ das Eigentum zu übertragen. Sie entspricht daher in jeder Hinsicht der eines Verkäufers. (T1)
- 4 Ob 235/14h
Entscheidungstext OGH 11.08.2015 4 Ob 235/14h
Beis wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128741
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2015
Dokumentnummer
JJR_20121011_OGH0002_0020OB00188_11B0000_005