Rechtssatz RS0132610
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132610
Entscheidungsdatum
25.04.2019
Rechtssatz
Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von synallagmatischen Verträgen hat Zug um Zug zu erfolgen. Wenn der eine Teil die dem anderen Teil zustehende Gegenleistung nicht bereits von sich aus in Abzug bringt, dann kann der andere Teil in dem Umfang, in dem ihm gleichfalls ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch zusteht, die Leistung verweigern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132610
Zuletzt aktualisiert am
21.06.2021
Dokumentnummer
JJR_20190425_OGH0002_0060OB00035_19V0000_002