Rechtssatz RS0133354
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133354
Entscheidungsdatum
28.04.2026
Rechtssatz
Die Begründung des Auskunftsanspruchs erfordert, dass der Auskunftswerber Umstände behauptet und beweist, die auf pflichtteilsrelevante Zuwendungen des Erblassers schließen lassen. Beim Anspruch gegen einen (möglichen) Geschenknehmer sind Indizien erforderlich, dass der Erblasser die betreffende Person beschenkt hat. Bei Auskunftsbegehren gegen mögliche Geschenknehmer innerhalb des engeren Familienkreises sind – insbesondere, wenn sie selbst pflichtteilsberechtigt sind – an diese Indizien keine hohen Anforderungen zu stellen. Wurde etwa bewiesen, dass der Pflichtteilsberechtigte bereits hinzuzurechnende Schenkungen erhalten hat, liegt schon darin ein ausreichendes Indiz dafür, dass auch noch weitere solche Zuwendungen an diesen erfolgt sind.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 227/19z
Entscheidungstext OGH 27.11.2020 2 Ob 227/19z
Veröff: SZ 2020/113
- 2 Ob 211/20y
Entscheidungstext OGH 28.01.2021 2 Ob 211/20y
Beisatz: Hier: Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls. (T1)
- 2 Ob 60/22w
Entscheidungstext OGH 26.04.2022 2 Ob 60/22w
Beisatz: Der Auskunftsanspruch nach § 786 ABGB beschränkt sich gegenüber einem bloßen Geschenknehmer auf die diesem selbst gemachten Zuwendungen. (T2)
- 2 Ob 167/21d
Entscheidungstext OGH 26.04.2022 2 Ob 167/21d
Beisatz: Hier: Kein Vorbringen zu pflichtteilsrelevanten Zuwendungen. (T3)
- 2 Ob 83/22b
Entscheidungstext OGH 27.06.2022 2 Ob 83/22b
- 2 Ob 244/22d
Entscheidungstext OGH 21.02.2023 2 Ob 244/22d
Vgl
- 2 Ob 81/23k
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 27.06.2023 2 Ob 81/23k
vgl
- 2 Ob 144/25b
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.10.2025 2 Ob 144/25b
Beisatz wie T1: Ob ausreichende Indizien für eine Schenkung vorliegen, begründet daher in der Regel keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung. (T4)
- 2 Ob 115/25p
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.03.2026 2 Ob 115/25p
- 2 Ob 223/25w
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 26.02.2026 2 Ob 223/25w
Beisatz wie T1; Beisatz wie T4
Beisatz: Da es der Zweck des § 786 ABGB ausschließt, dass der Belangte in zweifelhaften Fällen selbst entscheidet, ob eine hinzuzurechnende Schenkung vorliegt oder nicht, kann der Auskunftsanspruch im Einzelfall auch dann bestehen, wenn trotz Fehlens einer ausdrücklichen Feststellung zur Schenkungsabsicht hinreichende Indizien für das Bestehen weiterer Schenkungen vorliegen. (T5)
- 2 Ob 47/26i
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 28.04.2026 2 Ob 47/26i
vgl
Schlagworte
Auskunftsanspruch; Schenkungen; Hinzurechnung; Behauptungspflicht; Beweispflicht
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133354
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2026
Dokumentnummer
JJR_20201127_OGH0002_0020OB00227_19Z0000_001