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Entscheidung 2 Ob 81/23k×

Entscheidung 2 Ob 81/23k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001804 Rechtssatz 13.08.1969Zivilrecht
Erbserklärte Erben haben für die Verlassenschaft den Offenbarungseid abzulegen. Wer bei einer Mehrheit von in Frage kommenden Vertretern zur Eidesleistung heranzuziehen ist, hat nicht das Gericht nach freiem Ermessen zu bestimmen; die Bezeichnung der eidesp …
RS0001972 Rechtssatz 20.02.1975Zivilrecht
Es ist Sache des Anspruchsberechtigten, die Person, die den Eid tatsächlich abzulegen hat, im Exekutionsantrag namhaft zu machen. Das gilt auch dann, wenn das Eidesverfahren gegen eine Verlassenschaft gerichtet ist. Die Angabe desjenigen, der für die beklag …
RS0004372 Rechtssatz 23.04.1952Zivilrecht
Die urteilsmäßige Verpflichtung zur Rechnungslegung ist erfüllt, wenn eine formell vollständige Rechnung gelegt wurde. Der darüber hinaus bestehende Anspruch auf vollständige und wahrheitsgemäße Rechnungslegung kann - abgesehen von der Möglichkeit der Klage …
RS0016423 Rechtssatz 21.03.1985Zivilrecht
Nach nunmehr überwiegender Lehre und Rechtsprechung kann eine Verurteilung zur Leistung selbst im Falle der nachträglichen selbstverschuldeten subjektiven Leistungsunmöglichkeit nicht mehr erfolgen, wenn sich der Dritte endgültig weigert die für die ordnung …
RS0033273 Rechtssatz 16.02.1977Zivilrecht
Die Erfüllung ist kein Rechtsgeschäft, kein besonderer Erfüllungsvertrag, mit dem die Leistung "als Erfüllung" angeboten und angenommen wird, sondern nur die Herbeiführung des Leistungserfolges durch eine Leistungshandlung, die der geschuldeten entspricht.
RS0034921 Rechtssatz 01.03.1950Zivilrecht
Im ersten Fall des Art XLII EGZPO ist das Klagebegehren auf eidliche Angabe des Vermögens, im zweiten Fall darauf zu richten, unter Eid anzugeben, was dem Gegner von der Verschweigung oder Verheimlichung des Vermögens bekannt ist. Voraussetzung beider Begeh …
RS0035044 Rechtssatz 10.01.1979Zivilrecht
Der Inhalt der Rechnungslegungspflicht ist nicht in allen Fällen gleich und bestimmt sich nach deren Zweck. Das gilt auch für die Frage, ob die Vorlage der Rechnungsbelege dazu gehört, worüber jedoch bereits im Prozess abzusprechen ist.
RS0127349 Rechtssatz 29.09.2011Zivilrecht
Soweit ein Manifestationsbegehren auf die Offenlegung „pflichtteilsrelevanter“ Vorempfänge und Schenkungen des Erblassers gerichtet ist, obliegt es den Klägern (nur), ihre subjektive Besorgnis, von derartigen Zuwendungen keine Kenntnis zu haben, in der Klag …
RS0133354 Rechtssatz 27.11.2020Zivilrecht
Die Begründung des Auskunftsanspruchs erfordert, dass der Auskunftswerber Umstände behauptet und beweist, die auf pflichtteilsrelevante Zuwendungen des Erblassers schließen lassen. Beim Anspruch gegen einen (möglichen) Geschenknehmer sind Indizien erforderl …
RS0133355 Rechtssatz 27.11.2020Zivilrecht
Der Auskunftsanspruch erfasst jedenfalls alle Schenkungen, die nach § 783 ABGB hinzuzurechnen sind. Der Zweck der Norm schließt es dabei aus, dass der Belangte in zweifelhaften Fällen – etwa in der Frage, ob eine sittliche Pflicht iSd § 784 ABGB bestand – s …
RS0134043 Rechtssatz 27.06.2022Zivilrecht
Der Auskunftsanspruch nach § 786 ABGB bezweckt, den Pflichtteilsberechtigten durch die Information über Schenkungen in die Lage zu versetzen, seinen Pflichtteilsanspruch der Höhe nach zu beziffern oder wenigstens ungefähr abzuschätzen, um ihm die klageweise …