Rechtssatz RS0133597
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133597
Entscheidungsdatum
24.03.2021
Rechtssatz
Die ursprüngliche Unzulässigkeit der Verbindung eines im allgemeinen Streitverfahren zu erhebenden Anspruchs mit einem Übergabeauftrag (einer Aufkündigung) kann nach Erlassung der Aufträge und Erhebung von Einwendungen nicht mehr wahrgenommen werden. Über die Ansprüche ist dann meritorisch zu entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133597
Zuletzt aktualisiert am
31.05.2021
Dokumentnummer
JJR_20210324_OGH0002_0030OB00218_20K0000_001