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Rechtssatz RS0133597

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0133597

Geschäftszahl

3Ob218/20k

Entscheidungsdatum

24.03.2021

Rechtssatz

Die ursprüngliche Unzulässigkeit der Verbindung eines im allgemeinen Streitverfahren zu erhebenden Anspruchs mit einem Übergabeauftrag (einer Aufkündigung) kann nach Erlassung der Aufträge und Erhebung von Einwendungen nicht mehr wahrgenommen werden. Über die Ansprüche ist dann meritorisch zu entscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133597

Im RIS seit

31.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2021

Dokumentnummer

JJR_20210324_OGH0002_0030OB00218_20K0000_001