Rechtssatz RS0133639
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133639
Entscheidungsdatum
27.05.2021
Rechtssatz
Bei der Vergitterung des Zellenfensters einer Justizanstalt handelt es sich um einen wesentlichen Bestandteil kritischer Infrastruktur nach § 74 Abs 1 Z 11 StGB, weil deren Beschädigung (etwa durch Öffnung von Schweißnähten) geeignet ist, deren Funktionsfähigkeit zumindest abstrakt zu beeinträchtigen und eine abstrakte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ‑ etwa durch Übergabe eines gefährlichen Gegenstands – hervorzurufen.Bei der Vergitterung des Zellenfensters einer Justizanstalt handelt es sich um einen wesentlichen Bestandteil kritischer Infrastruktur nach Paragraph 74, Absatz eins, Ziffer 11, StGB, weil deren Beschädigung (etwa durch Öffnung von Schweißnähten) geeignet ist, deren Funktionsfähigkeit zumindest abstrakt zu beeinträchtigen und eine abstrakte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ‑ etwa durch Übergabe eines gefährlichen Gegenstands – hervorzurufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133639
Zuletzt aktualisiert am
07.07.2021
Dokumentnummer
JJR_20210527_OGH0002_0120OS00141_20G0000_001